Eine vom Steuerberater leichtfertig unrichtig erstellte Einkommensteuererklärung rechtfertigt keine Verlängerung der Festsetzungsverjährung. Ein Steuerberater, der bei der Erstellung einer Einkommensteuererklärung den Gewinn des Mandanten leichtfertig fehlerhaft ermittelt, ist nicht Täter einer leichtfertigen Steuerverkürzung, da er selbst keine unrichtigen Angaben gegenüber …
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