Ein Versicherungskaufmann kann – neben seiner Tätigkeit als Geschäftsführer einer Finanzberatungs-GmbH – zugleich auch Geschäftsführer einer Steuerberater-GmbH sein.
§ 57 Abs. 4 StBerG verbietet es Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten neben ihrem Beruf Tätigkeiten auszuüben, die mit dem Beruf nicht vereinbar sind, …
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