§ 18 Abs. 1 Satz 4 der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften (DVStB) ist mit höherrangigem (Verfassungs-)Recht vereinbar. Insbesondere gebietet der prüfungsrechtliche Grundsatz der Chancengleichheit unter besonderer Berücksichtigung des Verbots geschlechtsspezifischer Diskriminierung aus verfassungsrechtlichen Gründen …
LesenSchlagwort: Steuerberaterprüfung
Überdenkungsverfahren bei der Steuerberaterprüfung
Das in § 29 DVStB vorgesehene Überdenkungsverfahren erfordert eine eigenständige und unabhängige Überprüfung durch die hierfür zuständigen Prüfer. Eine gemeinsam abgestimmte Überdenkung von Klausuren durch eine Prüfermehrheit ist -anders als eine „offene“ Überdenkung- unzulässig. Eine Abstimmung und Beratung über die …
LesenDie unpräzise Aufgabenstellung in der Steuerberaterprüfung
Prüfungsentscheidungen können gerichtlich nur beschränkt überprüft werden. Prüferische Bewertungen sind von den Erfahrungen und Wertvorstellungen des einzelnen Prüfers abhängig und damit unvertretbare höchstpersönliche Urteile. Das Gericht kann daher nur prüfen, ob die Prüfungsentscheidung an fachlichen Beurteilungsmängeln leidet, ob die Prüfer …
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Die nichtbestandene Steuerberaterprüfung – Klage und verwaltungsinternes Überdenkungsverfahren
Wird gegen den Bescheid des Finanzministeriums über das Nichtbestehen der Steuerberaterprüfung Anfechtungsklage erhoben und zugleich einen Antrag auf Durchführung des verwaltungsinternen Überdenkungsverfahrens gemäß § 29 der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften gestellt, so kann das …
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Erstgutachterbesprechungen in der Steuerberaterprüfung
Wie der BFH bereits entschieden hat, kann aus dem Umstand, dass „Erstgutachterbesprechungen“ in der DVStB nicht erwähnt sind, nicht auf ihre Unzulässigkeit geschlossen werden . Es steht den Prüfern frei, unabhängig von der Bewertung einer bestimmten Klausur allgemeine Fragen und …
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Anonymisierte Steuerberaterprüfungen
In der Steuerberaterprüfung besteht keine Verpflichtung, die Aufsichtsarbeiten vor ihrer Bewertung (etwa durch Kennzahlen) zu anonymisieren.
Nach § 18 Abs. 1 Satz 4 der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB) bestimmt die zuständige Steuerberaterkammer, ob …
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Keine Anwesenheit Dritter bei der Prüfungsberatung zur Steuerberaterprüfung
Die Teilnahme an der Beratung der Prüfungskommission über das Ergebnis des mündlichen Teils der Steuerberaterprüfung kann Dritten nicht gestattet werden, selbst wenn diese bei der für die Abnahme der Prüfung zuständigen obersten Landesbehörde als Prüfer oder stellvertretende Prüfer bestellt sind. …
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Die vernichtete Prüfungsdokumentation und die Wiederholung der Steuerberaterprüfung
Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs besteht grundsätzlich ein Anspruch eines Prüflings auf Wiederholung der mündlichen Steuerberaterprüfung dann, wenn von ihm zur Dokumentation des Prüfungsablaufs angefertigte Unterlagen vor Bestandskraft der Prüfungsentscheidung von der Prüfungsbehörde vernichtet worden sind. Dazu muss der …
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Keine Steuerberaterprüfung mit abgebrochenem Jurastudium
Ohne abgeschlossene Berufsausbildung kann ein Bewerber nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs nicht zur Steuerberaterprüfung nicht zugelassen werden, selbst wenn er eine langjährige, fachlich einschlägige Berufstätigkeit nachweist. Auch ein abgebrochenes Jurastudium reicht nicht aus.
Die Bestellung als Steuerberater, welche die …
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Befreiung von der Steuerberaterprüfung für ehemalige Finanzbeamte
Eine Befreiung von der Steuerberaterprüfung aufgrund einer fünfzehnjährigen Tätigkeit als Sachbearbeiter kann einem ehemaligen Angestellten der Finanzverwaltung nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs gemäß § 38 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a StBerG nur dann gewährt werden, wenn dieser eine …
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Steuerberater durch Eignungprüfung
Bürger der EU, die in einem anderen Mitgliedstaat zur Steuerberatung berechtigt sind, können auch in Deutschland als Steuerberater bestellt werden, ohne die reguläre Steuerberaterprüfung ablegen zu müssen; sie müssen sich lediglich einer sog. Eignungsprüfung unterziehen (§ 37a Abs. 2 Steuerberatungsgesetz). …
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