Eine ausländische Steuerberatungsgesellschaft, die nach deutschem Recht nicht befugt ist, sich beim Bundesfinanzhof selbst zu vertreten, kann diese Befugnis auch nicht aus der Dienstleistungsfreiheit herleiten.
Dies entschied jetzt der Bundesfinanzhof im Falle einer Kapitalgesellschaft britischen Rechts (Ltd.) mit einer Niederlassung …
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