Ein Steuerberater darf die Bezeichnung „Zertifizierter Rating-Analyst“ nicht in unmittelbaren Zusammenhang mit seiner Berufsbezeichnung als Steuerberater führen.
In dem hier entschiedenen Fall erwarb der Steuerberater im Jahr 2005 von der IHK ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang …
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