Grundsätzlich sind diejenigen Personen dazu befugt, einen Berufsgeheimnisträger von seiner Verschwiegenheitspflicht zu
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Berufsrecht & mehr…
Akutelle Rechtsnachrichten und Hintergrundberichte für die steuerberatenden Berufe.
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann wegen Versäumung der Frist zur Erhebung der Anhörungsrüge nicht gewährt werden, wenn die Kläger durch eine Sozietät vertreten sind und sich das Vorbringen zu krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nur auf einen Berufsträger bezieht. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall ist die Rüge verspätet erhoben worden. Nach
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Auch ohne Vorliegen eines substantiierten Beweisantrags des Klägers können sich im Einzelfall vorliegende Zweifel am Wahrheitsgehalt der Zustellungsurkunde zu einer Aufklärungspflicht des Gerichts verdichten. Ein Antrag auf Vernehmung des Postzustellers ist nicht schon deshalb unsubstantiiert, weil der Kläger nicht genau den Zeitraum der üblichen Geschäfts- und Postzustellzeiten bezeichnet, wenn er gleichzeitig
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Auch wenn der Rechtsnachfolger bereits zweifelsfrei feststeht, kann der Prozessbevollmächtigte einen Aussetzungsantrag nach § 246 Abs. 1 Halbsatz 2 ZPO stellen, um so Gelegenheit zu haben, klare Weisungen des Erben zur Weiterführung des Prozesses einzuholen. Nur wenn die Aussetzung prozessual sinnlos ist, kann ein Aussetzungsantrag rechtsmissbräuchlich sein. Hat das Finanzgericht
LesenAnfang März haben sich die Mitglieder des Präsidiums der Bundessteuerberaterkammer mit Vertretern des Bundesfinanzhofs erneut zu einem mehrstündigen Fachgespräch getroffen. Der Präsident des Bundesfinanzhofs Dr. Hans-Josef Thesling hieß die Delegation unter Leitung des Präsidenten der Bundessteuerberaterkammer Dipl.-Ök. Prof. Dr. Hartmut Schwab herzlich im Bundesfinanzhof willkommen. Gegenstand des Fachgesprächs waren insbesondere
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Eine wirksame förmliche Zustellung setzte auch während der Covid-19-Pandemie den Versuch einer Übergabe des Schriftstücks voraus. Eine Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten war daher auch während der Zeit der Covid-19-Pandemie unwirksam, wenn der Zusteller nicht zuvor versucht hat, die Postsendung mit dem Schriftstück persönlich zu übergeben. Eine wirksame Ersatzzustellung
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Die Übermittlung eines finanzgerichtlichen Urteils als elektronisches Dokument an das besondere elektronische Anwaltspostfach und der Übermittlungszeitpunkt sind nach der im Jahr 2021 geltenden Rechtslage nachgewiesen, wenn der Prozessbevollmächtigte unmittelbar nach dem Erhalt der Nachricht ein von ihm qualifiziert signiertes elektronisches Empfangsbekenntnis an das Finanzgericht übermittelt und anschließend den erforderlichen Gegenbeweis
LesenBestimmt der Gesellschaftsvertrag einer 2-Personen-GbR, dass im Falle des Todes eines Gesellschafters der übrige Gesellschafter die Gesellschaft fortsetzt, so ist Kläger nach dem Tod des einen Gesellschafters nicht mehr die GbR, sondern der überlebende Gesellschafter als deren Gesamtrechtsnachfolger. Die der Bevollmächtigten erteilte Prozessvollmacht behält im Verhältnis zu diesem weiterhin ihre
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Lässt es die Satzung eines Versorgungswerks zu, dass das Mitglied freiwillige -über den Pflichtbeitrag hinausgehende- Mehrzahlungen im folgenden Kalenderjahr für das Vorjahr entrichten kann („quasi Für-Prinzip“), sind im Rahmen der Prüfung der Öffnungsklausel für die Zuordnung, in welchem Jahr und in welcher Höhe freiwillige Mehrzahlungen zu berücksichtigen sind, die Festsetzungen
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Übernimmt ein Rechtsanwalt die Versicherungsbeiträge seiner angestellten Rechtsanwälte, die im Außenverhältnis nicht für eine anwaltliche Pflichtverletzung haften, liegt Arbeitslohn regelmäßig nur in Höhe des übernommenen Prämienanteils vor, der auf die in § 51 Abs. 4 BRAO vorgeschriebene Mindestversicherungssumme entfällt und den die Rechtsanwälte zur Erfüllung ihrer Versicherungspflicht nach § 51
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Nach § 126 Abs. 5 FGO hat das Gericht, an das die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen ist, seiner Entscheidung die rechtliche Beurteilung des Bundesfinanzhofs zugrunde zu legen. Geschieht dies nicht, ohne dass eine Ausnahme von der Bindungswirkung vorliegt, handelt es sich um einen Verfahrensmangel (vgl. BFH-Urteil vom
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Bei einem im Klageverfahren durch einen sachkundigen Prozessbevollmächtigten vertretenen Beteiligten stellt das Unterlassen eines Hinweises gemäß § 76 Abs. 2 FGO regelmäßig keinen Verfahrensmangel dar . Ein sachkundig vertretener Beteiligter muss gerade bei umstrittener Sach- und/oder Rechtslage grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen
LesenWird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit der Behauptung begehrt, dass ein vom Prozessbevollmächtigten zur Post aufgegebener fristgebundener Schriftsatz verloren gegangen sei, ist innerhalb der Antragsfrist des § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO darzulegen, wie der Postausgang und die Fristenkontrolle organisiert sind und durch welche organisatorischen Maßnahmen die ordnungsgemäße
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Die Erteilung eines unrichtigen Testats für einen Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer kann bei einer besonders schwerwiegenden Verletzung der Sorgfaltspflichten sittenwidrig im Sinne des § 826 BGB sein. Als sittenwidrig ist dabei zu beurteilen, dass der Auskunfterteilende aufgrund des Expertenstatus ein besonderes Vertrauen für sich in Anspruch nimmt, selbst aber nicht
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Ob und in welchem Umfang das Finanzamt einen freiberuflich tätigen Steuerpflichtigen gemäß § 200 Abs. 1 Sätze 1 und 2 AO zur Herausgabe nicht aufbewahrungspflichtiger Unterlagen (Kontoauszüge) verpflichten kann, ist eine Ermessensentscheidung, die vom Gericht nur darauf zu überprüfen ist, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens eingehalten wurden und die
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Fehlt auf dem Umschlag der Vermerk über das Zustelldatum, liegt ein Zustellungsmangel vor, der zur Unwirksamkeit der Zustellung führt. So ist auch in dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall dem Prozessbevollmächtigten des Klägers das angefochtene Urteil vom 23.04.2020 ausweislich der ordnungsgemäß unterschriebenen und an das Finanzgericht zurückgesandten Zustellungsurkunde am 02.05.2020
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Die Kanzleiräume eines Prozessbevollmächtigten sind keine Diensträume i.S. des § 78 Abs. 3 FGO. Die Gewährung von Akteneinsicht in den Kanzleiräumen des Prozessbevollmächtigten ist auch unter Geltung des § 78 Abs. 3 Satz 1 FGO in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich. Ein solcher Ausnahmefall kann vorliegen, wenn in einer Pandemielage der
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Wird der Prozessbevollmächtigte nach einer Mandatsniederlegung kurz vor der mündlichen Verhandlung erneut bestellt, liegt keine Prozessverschleppung darin, dass er eine Akteneinsicht gemäß § 78 Abs. 1 Satz 1 FGO beantragt, wenn bislang keine Akteneinsicht erfolgt war. Dem Trockenbauer bzw. dessen Prozessbevollmächtigten ist in einem solchen Fall zumindest Akteneinsicht unmittelbar vor
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Hat ein Gläubiger seine Leistung teils vor und teils nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erbracht, ist er mit dem der vorinsolvenzlichen Leistung entsprechenden Teil seines Anspruchs auf die Gegenleistung Insolvenzgläubiger und im Übrigen Massegläubiger, wenn sich die vor und nach Eröffnung erbrachten Leistungen objektiv bewerten und voneinander abgrenzen lassen. Das
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Überträgt ein Rechtsanwalt die Notierung von Fristen einer Bürokraft, muss er durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass die Fristen zuverlässig festgehalten und kontrolliert werden. Hierzu gehört insbesondere, dass die Rechtsmittelfristen in der Handakte notiert werden und die Handakte durch entsprechende Erledigungsvermerke oder auf sonstige Weise erkennen lässt, dass die Fristen
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Es ist nicht erforderlich, dass vor der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde zunächst über ihren Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der versäumten Beschwerdefrist i.S. des § 116 Abs. 2 Satz 1 FGO entschieden wird. Die Tatsache, dass wegen Versäumung der Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde Wiedereinsetzung in den vorigen
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Es ist in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs geklärt, dass die Finanzbehörden auch bei Mittelbetrieben, Kleinbetrieben und Kleinstbetrieben weder durch die Abgabenordnung noch durch die Betriebsprüfungsordnung (Steuer) an einen bestimmten Prüfungsturnus gebunden sind und daher auch solche Betriebe einer Anschlussprüfung unterwerfen können. Zur Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung dieser Frage bedarf es
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Einem Verfahrensbeteiligten wird das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes i.V.m. § 96 Abs. 2 FGO) versagt, wenn das Gericht mündlich verhandelt, obwohl der Beteiligte einen Antrag auf Terminverlegung gestellt und dafür erhebliche Gründe geltend gemacht hat (§ 155 Satz 1 FGO i.V.m. § 227 Abs. 1 ZPO),
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Ein Prozessbevollmächtigter hat den Ablauf einer Rechtsmittelbegründungsfrist eigenverantwortlich zu überprüfen, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt werden. Ist die Revision nicht in der gesetzlichen Form und Frist begründet worden, ist sie nach § 124 Abs. 1 FGO unzulässig. Nach § 120 Abs. 2 Satz 1
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Eine beim Bundesfinanzhof innerhalb der Beschwerdefrist als Telefaxschreiben eingegangene Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision, die durch einen Rechtsanwalt und Steuerberater eingelegt wurde, der gegenüber dem Gericht als „Rechtsanwalt“ handelt, entspricht nicht den Anforderungen des ab dem 01.01.2022 geltenden § 52d Satz 1 FGO. Eine so nach dem 31.12.2021 eingelegte Beschwerde
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Das Finanzgericht ist im Rahmen der gebotenen Gewährung rechtlichen Gehörs grundsätzlich nicht gehalten, die Beteiligten darauf hinzuweisen, dass es von seiner eigenen gesetzlichen Schätzungsbefugnis nach § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 FGO i.V.m. § 162 AO Gebrauch machen will. So wie aber die überraschende Einführung neuer rechtlicher Gesichtspunkte
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