Ansparabschreibung ohne Investitionsabsicht – und die Steuerhinterziehung durch den Steuerberater

Der Tatbestand der Steuerhinterziehung setzt keine gelungene Täuschung mit hervorgerufenem Irrtum beim zuständigen Finanzbeamten voraus. Nach ständiger Rechtsprechung von Bundesgerichtshof und Bundesfinanzhof genügt es, dass unrichtige oder unvollständige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen in anderer Weise als durch eine Täuschung für den Taterfolg ursächlich werden . Zwar musste zur steuerlichen

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Steuerberater – und die Werbung als „Zertifizierter Rating-Analyst“

Ein Steuerberater darf die Bezeichnung „Zertifizierter Rating-Analyst“ nicht in unmittelbaren Zusammenhang mit seiner Berufsbezeichnung als Steuerberater führen. In dem hier entschiedenen Fall erwarb der Steuerberater im Jahr 2005 von der IHK ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang „Bonitäts-Rating-Analyst“. Anschließend fügte er seiner Berufsbezeichnung „Steuerberater“ die Bezeichnung „Zertifizierter

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Wirtschaftsprüfer – und das Verbot gewerblicher Tätigkeit

Die Betätigung in einem geschäftsführenden Organ einer Kapitalgesellschaft unterfällt dem Verbot der gewerblichen Betätigung im Sinne des § 43a Abs. 3 Nr. 1 WPO. Das Verbot, neben einer Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer gewerbliche Tätigkeiten auszuüben, ist nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts mit Unions- und Verfassungsrecht vereinbar. Dies gilt auch für die Tätigkeit

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Das Insolvenzplanverfahrens – und die Bestellung als Steuerberater

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt nach § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG zur gesetzlichen Vermutung eines Vermögensverfalls. Die durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens eintretenden Rechtsfolgen können deshalb nicht geeignet sein, die Vermutung des Vermögensverfalls zu widerlegen. Zu diesen Rechtsfolgen gehört auch die Möglichkeit eines Antrags auf Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens.

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Steuerberater-Inkasso

Aus § 64 Abs. 2 Satz 1 StBerG er­gibt sich nicht, dass das ge­werb­li­che In­kas­so von Ho­no­rar­for­de­run­gen an­de­rer Steu­er­be­ra­ter für einen Steu­er­be­ra­ter er­laub­nis­frei zu­läs­sig ist. § 57 Abs. 4 Nr. 1 Halbs. 2 StBerG ent­hält ein grund­sätz­li­ches Ver­bot einer ge­werb­li­chen Tä­tig­keit für Steu­er­be­ra­ter. Eine Aus­nah­me kommt nur dann in Be­tracht,

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Der Steuerberater als ehrenamtlicher Geschäftsführer im Profifussball

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass einem Steuerberater ausnahmsweise erlaubt werden kann, ehrenamtlicher Geschäftsführer einer GmbH zu sein, welche das Profigeschäft eines Fußballvereins betreibt. Der heute 72 Jahre alte Kläger ist seit 1978 als Steuerberater tätig, zuletzt in einer Steuerberatungsgesellschaft. Seit 1999 war er ehrenamtlicher Vizepräsident von Borussia

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Steuerberater und Fachverlag – keine gemeinsame Homepage

Eine gemeinsam vom einem Verlag und einer Steuerberatungsgesellschaft betriebener Internetauftritt kann für die beteiligten Steuerberater eine Berufspflichtverletzung gemäß §§ 56, 57 Abs. 2 und Abs. 4 Nr. 1 StBerG, § 5 Abs. 2, §§ 41, 52 BOStB (unzulässige Kooperation mit einem Gewerbetreibenden, unzulässige gewerbliche Tätigkeit) darstellen. Zwar beurteilt der Bundesgerichtshof

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Werbung vom Wirtschaftsprüfer – Berufsrecht vs. Dienstleistungs-Richtlinie

Eine nationale Regelung darf für Wirtschaftsprüfer kein absolutes Verbot von Kundenakquisehandlungen vorsehen. Ein solches durch die Dienstleistungs-Richtlinie untersagtes Verbot stellt nach einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union eine Beschränkung des grenzüberschreitenden freien Dienstleistungsverkehrs dar. Die Dienstleistungs-Richtlinie , die von den Mitgliedstaaten spätestens bis zum 28. Dezember 2009 umgesetzt werden

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Bundesweite Anwerbung selbständiger Buchhalter

Ein Steuerberater verstößt nicht gegen § 34 Abs. 2 Satz 2 StBerG und § 7 BOStB, wenn er selbständige Buchhalter ohne räumliche Beschränkung auf den Nahbereich seiner Kanzlei anwirbt. Die räumliche Entfernung zwischen der Beratungsstelle des verantwortlichen Steuerberaters und dem Ort, an dem der selbständige Buchhalter seine Tätigkeit als freier

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Der Steuerberater und die Mandantengelder

Das Oberlandesgericht Koblenz hat einen Steuerberater wegen vorsätzlicher Verletzung allgemeiner Berufspflichten zu einem Berufsverbot von vier Jahren verurteilt, weil dieser wiederholt Mandantengeld veruntreut und unterschlagen hatte. In seinem urteil befasst sich der Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen des Oberlandesgerichts Koblenz mit Erfordernis und Ausmaß von berufsgerichtlichen Maßnahmen nach dem Steuerberatungsgesetz:

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Keine Steuerberaterprüfung mit abgebrochenem Jurastudium

Ohne abgeschlossene Berufsausbildung kann ein Bewerber nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs nicht zur Steuerberaterprüfung nicht zugelassen werden, selbst wenn er eine langjährige, fachlich einschlägige Berufstätigkeit nachweist. Auch ein abgebrochenes Jurastudium reicht nicht aus. Die Bestellung als Steuerberater, welche die Möglichkeit zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen eröffnet, setzt grundsätzlich die

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