Ein Steuerberater muss seinen Mandanten an den Ablauf der Klagefrist erinnern, wenn er die Einspruchsentscheidung des Finanzamts nicht sofort an seinen Mandanten weiterleitet. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach und wird hierdurch die Klage zu spät erhoben, ist eine Wiedereinsetzung wegen des seinem Mandanten zuzurechnenden Verschuldens des Steuerberaters nicht möglich.
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