Gemäß § 116 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 FGO ist die Nichtzulassungsbeschwerde innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung des vollständigen Urteils zu begründen und die Begründung beim Bundesfinanzhof einzureichen.
Die Begründungsfrist kann gemäß § 116 Abs. 3 …
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