Wer sich mit der Einrichtung seines „besonderen Steuerberaterpostfachs“ selbst zulange Zeit lässt, braucht nicht auf Nachsicht der Gerichte zu hoffen – auch nicht beim Bundesverfassungsgericht, das eine entsprechende Verfassungsbeschwerde nun gar nicht erst zur Entscheidung angenommen hat:
Die Verfassungsbeschwerde war …
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