Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs besteht kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf vollumfängliche Geltendmachung aller Steuerberatungskosten. Die Abschaffung des Sonderausgabenabzugs für nicht einkünftebezogene Steuerberatungskosten ist daher nach Ansicht des Bundesfinanzhofs verfassungsgemäß. In der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist geklärt, dass Aufwendungen, die der Steuerberater für die Übertragung der Ergebnisse der Gewinnermittlung in die Vordrucke
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