Das Finanzamt kann gemäß §§ 147 Abs. 6 Satz 2, 97 i. V. m. § 104 Abs. 2 AO vom Steuerberater die Herausgabe eines dem GDPdU-Standard entsprechenden Datenträgers mit den Buchführungsdaten zur Durchführung einer Betriebsprüfung verlangen. Dies gilt auch, soweit der Steuerberater nach zwischenzeitlich beendeten Mandat hieran gegenüber dem Steuerpflichtigen Zurückbehaltungsrechte geltend macht.
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