Im finanzgerichtlichen Verfahren gegen die Widerrufsverfügung ist einerseits die Rechtmäßigkeit zum Zeitpunkt der Verwaltungsentscheidung und andererseits die Sachlage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung zu prüfen.
Ein zum Widerruf führender Vermögensverfall wird gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 4 Halbsatz 2 …
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