Anhörungsrüge – und die Wiedereinsetzung

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann wegen Versäumung der Frist zur Erhebung der Anhörungsrüge nicht gewährt werden, wenn die Kläger durch eine Sozietät vertreten sind und sich das Vorbringen zu krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nur auf einen Berufsträger bezieht. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall ist die Rüge verspätet erhoben worden. Nach

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Briefkasten

Förmliche Zustellung in Corona-Zeiten – oder: wenn der Postbote nicht klingelt

Eine wirksame förmliche Zustellung setzte auch während der Covid-19-Pandemie den Versuch einer Übergabe des Schriftstücks voraus. Eine Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten war daher auch während der Zeit der Covid-19-Pandemie unwirksam,  wenn der Zusteller nicht zuvor versucht hat, die Postsendung mit dem Schriftstück persönlich zu übergeben. Eine wirksame Ersatzzustellung

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Mail

Zustellung an das elektronische Anwaltspostfach

Die Übermittlung eines finanzgerichtlichen Urteils als elektronisches Dokument an das besondere elektronische Anwaltspostfach und der Übermittlungszeitpunkt sind nach der im Jahr 2021 geltenden Rechtslage nachgewiesen, wenn der Prozessbevollmächtigte unmittelbar nach dem Erhalt der Nachricht ein von ihm qualifiziert signiertes elektronisches Empfangsbekenntnis an das Finanzgericht übermittelt und anschließend den erforderlichen Gegenbeweis

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Bekämpfung der aggressiven Steuerplanung – und die beteiligten Rechtsanwälte

Die Verpflichtung des Rechtsanwalts, die anderen beteiligten Intermediäre zu informieren, ist nach Ansicht des Gerichtshofs der Europäischen Union im Rahmen der staatlichen Bekämpfung einer aggressiven Steuerplanung nicht erforderlich und verletzt das Recht des Rechtsanwalts auf Achtung der Kommunikation mit seinem Mandanten. Alle anderen an einer solchen Planung beteiligten Intermediäre unterliegen

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Berufsgerichtliche Verfahren – und die Besorgnis der Befangenheit

Vor dem Bundesverfassungsgericht war die Verfassungsbeschwerde einer Ärztin gegen eine berufsgerichtliche Entscheidung mangels gerichtlicher Prüfung der möglichen Besorgnis der Befangenheit der an der Erteilung des Rügescheids mitwirkenden Personen erfolgreich: Der Ausgangssachverhalt Die beschwerdeführende, selbständige Ärztin betrieb im hier relevanten Zeitraum eine Gemeinschaftspraxis mit einem Kollegen. Im Anschluss an drei Kontrollen

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Briefkasten

Postlaufzeit und Wiedereinsetzung

Der Absender darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass eine Briefsendung den Empfänger spätestens am zweiten Werktag nach dem Einwurf in einen Briefkasten erreicht, wenn der Briefkasten nach dem Einwurf noch am selben Tag geleert wird. Nach § 56 Abs. 1 FGO ist auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren,

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Beschwerdebegründung per E-Mail

Die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde, die ein Steuerbevollmächtigter durch eine einfache E-Mail mit PDF-Anlage im Jahr 2022 an den Bundesfinanzhof übermittelt, ist gemäß § 52a FGO formunwirksam und deshalb unbeachtlich. Nach § 116 Abs. 3 Satz 1 FGO ist die Nichtzulassungsbeschwerde innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung des vollständigen Urteils

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