Ohne abgeschlossene Berufsausbildung kann ein Bewerber nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs nicht zur Steuerberaterprüfung nicht zugelassen werden, selbst wenn er eine langjährige, fachlich einschlägige Berufstätigkeit nachweist. Auch ein abgebrochenes Jurastudium reicht nicht aus. Die Bestellung als Steuerberater, welche die Möglichkeit zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen eröffnet, setzt grundsätzlich die
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