Keine Anonymität in der schriftlichen Steuerberaterprüfung?

 § 18 Abs. 1 Satz 4 der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften (DVStB) ist mit höherrangigem (Verfassungs-)Recht vereinbar. Insbesondere gebietet der prüfungsrechtliche Grundsatz der Chancengleichheit unter besonderer Berücksichtigung des Verbots geschlechtsspezifischer Diskriminierung aus verfassungsrechtlichen Gründen …

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Überdenkungsverfahren bei der Steuerberaterprüfung

Das in § 29 DVStB vorgesehene Überdenkungsverfahren erfordert eine eigenständige und unabhängige Überprüfung durch die hierfür zuständigen Prüfer. Eine gemeinsam abgestimmte Überdenkung von Klausuren durch eine Prüfermehrheit ist -anders als eine „offene“ Überdenkung- unzulässig. Eine Abstimmung und Beratung über die …

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Die unpräzise Aufgabenstellung in der Steuerberaterprüfung

Prüfungsentscheidungen können gerichtlich nur beschränkt überprüft werden. Prüferische Bewertungen sind von den Erfahrungen und Wertvorstellungen des einzelnen Prüfers abhängig und damit unvertretbare höchstpersönliche Urteile. Das Gericht kann daher nur prüfen, ob die Prüfungsentscheidung an fachlichen Beurteilungsmängeln leidet, ob die Prüfer …

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Der Vermögensverfall des Steuerberaters

Der zum Widerruf seiner Bestellung führende Vermögensverfall eines Steuerberaters ist zu vermuten, wenn er in das Schuldnerverzeichnis des Vollstreckungsgerichts eingetragen ist.

Gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG ist die Bestellung als Steuerberater zu widerrufen, wenn der Steuerberater in …

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Der Steuerberater im Vermögensverfall

Widerruft die Steuerberaterkammer zu Bestellung als Steuerberater, da aufgrund dessen Eintragungen im Schuldnerverzeichnis von einem Vermögensverfall auszugehen sei, erfordert der sog. Entlastungsbeweis gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG einen substantiierten und glaubhaften Vortrag, aufgrund dessen mit hinreichender Gewissheit …

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Die nichtbestandene Steuerberaterprüfung – Klage und verwaltungsinternes Überdenkungsverfahren

Wird gegen den Bescheid des Finanzministeriums über das Nichtbestehen der Steuerberaterprüfung Anfechtungsklage erhoben und zugleich einen Antrag auf Durchführung des verwaltungsinternen Überdenkungsverfahrens gemäß § 29 der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften gestellt, so kann das …

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Anonymisierte Steuerberaterprüfungen

In der Steuerberaterprüfung besteht keine Verpflichtung, die Aufsichtsarbeiten vor ihrer Bewertung (etwa durch Kennzahlen) zu anonymisieren.

Nach § 18 Abs. 1 Satz 4 der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB) bestimmt die zuständige Steuerberaterkammer, ob …

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Wiederbestellung eines Steuerberaters

Die Wiederbestellung eines Steuerberaters ist keine Ermessensentscheidung. Über die Wiederbestellung eines Steuerberaters ist auch dann eine Rechts- und keine Ermessensentscheidung zu treffen, wenn der Steuerberater auf seine Bestellung nach Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens verzichtet hatte.

Nach § 48 Abs. 1 …

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Bestellung eines „Feierabend-Steuerberaters“

Der Bestellung als Steuerberater steht es nicht entgegen, dass eine im Angestelltenverhältnis ausgeübte steuerberatende Tätigkeit in Vollzeit ausgeübt wird. Dies gilt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs auch dann, wenn durch die in Vollzeit ausgeübte Angestelltentätigkeit die selbständige Steuerberatertätigkeit nur als …

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Widerruf der Steuerberaterbestellung in der Insolvenz

Eine Vereinbarung zur Abwicklung des Insolvenzverfahrens zwischen dem insolventen Steuerberater und seinen Gläubigern steht nach einem Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts einem angenommenen und bestätigten Insolvenzplan nicht gleich, so dass die Bestellung zum Steuerberater gleichwohl wegen Vermögensverfalls zu widerrufen ist.…

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Steuerberater durch Eignungprüfung

Bürger der EU, die in einem anderen Mitgliedstaat zur Steuerberatung berechtigt sind, können auch in Deutschland als Steuerberater bestellt werden, ohne die reguläre Steuerberaterprüfung ablegen zu müssen; sie müssen sich lediglich einer sog. Eignungsprüfung unterziehen (§ 37a Abs. 2 Steuerberatungsgesetz). …

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