Berufsverschwiegenheit in der Insolvenz des Auftraggebers

Grundsätzlich sind diejenigen Personen dazu befugt, einen Berufsgeheimnisträger von seiner Verschwiegenheitspflicht zu entbinden, die zu jenem in einer geschützten Vertrauensbeziehung stehen. Hierunter fallen im Rahmen eines Mandatsverhältnisses mit einem Wirtschaftsprüfer regelmäßig nur der oder die Auftraggeber.

Für eine juristische Person …

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Berufsverschwiegenheit – und die Schweigepflichtsentbindung durch den Insolvenzverwalter

Die vom Insolvenzverwalter der Wirecard AG ausgesprochenen Entbindungen der Abschlussprüfer von der Schweigepflicht gegenüber dem Wirecard-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages sind wirksam.

Der 3. Untersuchungsausschuss der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages („Wirecard-Untersuchungsausschuss“) verhängte gegen drei Zeugen ein Ordnungsgeld. Diese hatten ihr …

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Die gewerbliche Tätigkeit eines Steuerberaters

Ein Versicherungskaufmann kann – neben seiner Tätigkeit als Geschäftsführer einer Finanzberatungs-GmbH – zugleich auch Geschäftsführer einer Steuerberater-GmbH sein.

§ 57 Abs. 4 StBerG verbietet es Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten neben ihrem Beruf Tätigkeiten auszuüben, die mit dem Beruf nicht vereinbar sind, …

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Steuerberater als Bank-Vorstand

Ein Mitglied des Vorstands einer Bank darf nicht als Steuerberater bestellt werden, weil die Vorstandstätigkeit mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar ist.

Die Tätigkeit als Vorstandsmitglied einer Genossenschaftsbank ist gewerblich und daher mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar.

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Der Steuerberater und die Mandantengelder

Das Oberlandesgericht Koblenz hat einen Steuerberater wegen vorsätzlicher Verletzung allgemeiner Berufspflichten zu einem Berufsverbot von vier Jahren verurteilt, weil dieser wiederholt Mandantengeld veruntreut und unterschlagen hatte. In seinem urteil befasst sich der Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen des Oberlandesgerichts Koblenz …

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Das Werbeschreiben des Steuerberaters

Mittel der Aufmerksamkeitswerbung sind einem Steuerberater in einem Werbeschreiben, das insgesamt sachlicher Unterrichtung über die berufliche Tätigkeit dient, nur dann verboten, wenn sie Gemeinwohlbelange beeinträchtigen. Es überschreitet nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs jedoch den berufsrechtlich zulässigen Rahmen sachbezogener Werbung …

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