Mit der Haftung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung von Anlegern durch Erteilung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks für den Jahresabschluss (mit Lagebericht) einer Emittentin von Inhaberteilschuldverschreibungen hatte sich aktuell das Oberlandesgericht Dresden zu befassen:
Sittenwidrig im Sinne des § 826 BGB …
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